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ZVEI Garantie

Garantien für die Finanzierung der Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

Die EU-Direktive WEEE (Waste Electrical and Electronical Equipment) verpflichtet Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten dazu, Altgeräte zurückzunehmen und eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung sicherzustellen. Seit dem 24. November 2005 muss zusätzlich eine Garantie zur Übernahme der Recyclingkosten nachgewiesen werden – andernfalls dürfen die Produkte nicht mehr vertrieben werden.

Aon Credit International und der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) haben ein am 25.1.2006 von der Stiftung Elektro-Altgeräte Register genehmigtes Versicherungsprodukt entwickelt, durch das eine volle Leistungsgarantie ohne individuelle Risikoeinstufung oder Bonitätsprüfung gegeben wird und dessen Abwicklung vollständig online erfolgt.

Zusätzlich zur Versicherungslösung wird mit der ZVEI-Services GmbH (ZSG) ein Treuhänder geboten, der das Recycling auch bei Eintreten des Versicherungsfalls gewährleistet. Dieses Angebot steht sowohl ZVEI-Mitgliedern als auch Nicht-Mitgliedern zur Verfügung.

Ihr Weg zur ZVEI-Garantie in 4 Schritten:

1. Online-Erfassung Ihrer benötigten Absicherung

Im ersten Schritt erfassen Sie die von Ihnen benötigten Garantiesummen durch Angabe der jeweiligen Ausbringungsmengen pro Markenname und Geräteart. Sie erhalten online ein Zahlungsavis mit den zu entrichtenden Prämien und Gebühren.

2. Überweisung der fälligen Prämie/Gebühren

Zur Aktivierung der Versicherung überweisen Sie den im Zahlungsavis ausgewiesenen Betrag an Aon Credit International.

3. Online-Versand der Versicherungsdokumente

Nach erfolgtem Geldeingang erstellt die zum Firmenverbund von Aon Credit International gehörende Agentur AIV Ihre Versicherungsdokumente und stellt Ihnen diese inklusive der bereits bezahlten Rechnung online zu. Desweiteren erhalten Sie wenn gewünscht einen Treuhandvertrag, der von Ihnen unterzeichnet an die ZVEI-Services GmbH weiterzuleiten ist.

4. Übermittlung Ihrer Absicherung an das EAR

Zur Übermittlung Ihrer Garantiesummen müssen Sie der Stiftung Elektro-Altgeräte Register die mit der Police vergebene ZVEI-Garantienummer während der Online-Registrierung im Feld Garantie-ID mitteilen und den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mengenmeldungen nachkommen.

Garantiebeantragung Anleitung